Unser Schulungsangebot:
Brandschutzunterweisung / Feuerlöschertraining
Ist eine jährliche Brandschutzunterweisung für Ihre Angestellten notwendig ???
Kurz gesagt: Ja
Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 6 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit einschließlich des Brandschutzes ausreichend und angemessen zu unterweisen. Darüber hinaus sind Beschäftigte, die im Brandfall die Brandbekämpfung durchführen, im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zu unterweisen.
Machen Sie sich keinen Stress und lassen Sie ihre Angestellten von fachkundigem Personal schulen.
Unsere Ausbilder sind alle als hauptamtliche Feuerwehreinsatzkräfte tätig und kennen sich daher mehr als gut mit der Bekämpfung eines Brandes aus.
In einem kurzweiligen Theorieteil wird Ihnen die Enstehung eines Brandes, der Ablauf der Alarmkette, die Funktionsweise eines Feuerlöschers uvm. näher gebracht.
Danach geht es direkt in den Praxisteil über und es wird ein realer Brand auf einem gasbetriebenen Brandsimulator bekämpft. Hierbei stehen die eigenen Grenzen und die Löschtaktik im Vordergrund.
Das Ganze wird durch praxisnahe Tipps und Tricks unserer erfahrenen Ausbilder abgerundet.
Dauer: ca. 1,0 - 1,5 Std.
Natürlich kommen wir dafür zu Ihnen in den Betrieb und führen die Schulung vor Ort durch.
Haben wir Ihr Interesse geweckt ?
Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder stellen eine Anfrage über unsere Homepage.
Wir erstellen ein individuelles Angebot, ganz auf Ihre Bedürfnisse angepasst.
Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach ASR 2.2
Benötige ich als Unternehmer Brandschutzhelfer ?
Die DGUV Information 205-023 schreibt:
Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungs- beurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brand- gefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend.
Bei dieser Vorschrift kommen Unternehmer immer wieder an Ihre Grenzen. Denn nur folgende Personen sind qualifiziert um Brandschutzhelfer auszubilden:
- Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der
Fachrichtung Brandschutz
- Brandschutzbeauftragte mit Prüfungsnachweis
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit entsprechender Ausbildung im Brandschutz
- Mitglieder der Feuerwehr, wie z. B. Freiwillige Feuerwehr, Werk- und Berufsfeuer-
wehr mit mindestens erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang „Gruppenführer“.
Und genau hier kommen wir ins Spiel.
Unsere Ausbilder haben mindestens folgende Qualifikationen:
- Gruppenführer in der Freiwilligen Feuerwehr
- Laufbahnlehrgang B2 für hauptamtliche Feuerwehreinsatzkräfte
- Sachkundige und Befähigte Person für Feuerlöscher
Unsere Ausbildung gliedert sich wie folgt:
Theorieteil:
Brandversuche mit den Brandklassen A/B/C/D/F
Grundzüge des Brandschutzes
Betriebliche Brandschutzorganisation
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Gefahren durch Brände
Verhalten im Brandfall
Praxisteil:
Handhabung und Funktion von tragbaren Feuerlöschern
Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
realitätsnahe Übung mit einem gasbetriebenen Brandsimulator.
Dauer: ca. 2,5 - 3,0 Std.
Haben wir Ihr Interesse geweckt ?
Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder stellen eine Anfrage über unsere Homepage.
Wir erstellen ein individuelles Angebot, ganz auf Ihre Bedürfnisse angepasst.